Pflegeberatung Sturm

Ihre unabhängige Beraterin für Bonn/Rhein-Sieg



Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Mitwirken eines Pflegedienstes von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach  §37 Abs. 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen (bei Pflegegrad 2&3   1x pro Halbjahr; bei Pflegegrad 4&5   1x pro Quartal). Auch bei Pflegegrad 1 dürfen Sie sich 2x pro Jahr beraten lassen. Es besteht jedoch bei Pflegegrad 1 keine Verpflichtung hierzu.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und hat zum Ziel, die Qualität in der häuslichen Pflege sicher zu stellen und die Pflegepersonen zu unterstützen.


Ablauf & Inhalte der Beratung
Der Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert in der Regel ca. 1 Stunde.     Bei dem Beratungsbesuch soll sich zunächst  ein allgemeiner Überblick der pflegerischen Gesamtsituation gebildet werden. Es soll hierbei ermittelt werden, ob die Pflege und Betreuung durch die Angehörigen sichergestellt werden kann und in welchen Bereichen ein   eventueller Hilfebedarf besteht. Sollten noch Schwierigkeiten bei der Pflege, im Umgang mit dem Pflegebedürftigen oder der pflegerischen Situation bestehen, werden gemeinsam Alternativen und Hilfestellungen erarbeitet.

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades

Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Tipps für typische Situationen im Pflegealltag  (z.B. Hebe- und Lagerungstechnicken)

Vorbeugende Maßnahmen (z.B. Dekubitus-, Sturz-, Intertrigoprophylaxe)

Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach Paragraf 45 SGB XI


Vorteile des Beratungsbesuchs
Sie haben bei meinem Besuch die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können besprochene Hilfestellungen gemeinsam beurteilt und ggf. angepasst werden.

Zudem haben Sie einen festen Ansprechpartner bei allen Fragen zur pflegerischen Situation und natürlich auch ein Ohr bei belastenden Anliegen.


Kosten
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Das bedeutet, dass Sie für den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.
Die Abrechnung erfolgt i.d. R. direkt mit der Pflegeversicherung.

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.









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