Pflegeberatung Sturm

Ihre unabhängige Beraterin für Bonn/Rhein-Sieg



Leistungen


Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI für die Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad.                           

Die Durchführung der Beratung ist beim Erhalt von Pflegegeld verpflichtend 

(2x jährlich bei Pflegegrad 2 und 3, sowie 4x jährlich bei Pflegegrad 4 und 5).


Erstberatung und Hilfestellung beim Beantragen eines Pflegegrads


Beratung und Hilfe bei der Beantragung über sonstige Leistungen der Pflegeversicherung, wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder Umbaumaßnahmen


Beratung über Rehamaßnahmen, Pflegekurse und Prävention


Hilfe bei Widerspruch gegen das Ergebnis des MDK Gutachtens


Hilfe bei Abrechnungsangelegenheiten in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sowie der Beihilfe



 





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