Leistungen
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI für die Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad.
Die Durchführung der Beratung ist beim Erhalt von Pflegegeld verpflichtend
(2x jährlich bei Pflegegrad 2 und 3, sowie 4x jährlich bei Pflegegrad 4 und 5).
Erstberatung und Hilfestellung beim Beantragen eines Pflegegrads
Beratung und Hilfe bei der Beantragung über sonstige Leistungen der Pflegeversicherung, wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder Umbaumaßnahmen
Beratung über Rehamaßnahmen, Pflegekurse und Prävention
Hilfe bei Widerspruch gegen das Ergebnis des MDK Gutachtens
Hilfe bei Abrechnungsangelegenheiten in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sowie der Beihilfe