Pflegeberatung Sturm

Ihre unabhängige Beraterin für Bonn/Rhein-Sieg



Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung 2024

Bei bestehendem Pflegegrad stehen Ihnen durch die Pflegeversicherung verschiedenste Leistungen zu.  Die wichtigsten habe ich hier nochmal als Übersicht für Sie zusammengefasst.     

                                                      

aktuelle Änderung zur Verhinderungspflege:

Junge Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind, haben ab 01.01.24 Anspruch auf max. 8 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr. Zudem dürfen sie den gesamten Betrag der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umwidmen. Hieraus entsteht ab 2024 ein maximaler Verhinderungspflegeanspruch von 3386,00€ pro Jahr. Für sie entfällt zudem ab sofort die Sperrfrist von 6 Monaten ab Einstufung.




Unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie sich zudem von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie zum Beispiel unter folgendem Link

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/schwerbehindertenausweis/gez-rundfunkbeitrag-befreiung/



Pflegehilfsmittel bekommen Sie zum Beispiel von der Pflegebox einfach direkt nach Hause geschickt

 

 




Möchten Sie vorab einschätzen können, ob Sie einen Pflegegrad erhalten würden?

Sie können sich hier  selbst bepunkten und  eine Einschätzung zur Einstufung verschaffen



*Sollten Sie Fragen zu den oben aufgeführten Leistungen haben oder einen Beratungsbesuch wünschen, kontaktieren Sie mich gerne einfach per Telefon, Whatsapp oder eMail





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